§§§
.
.
§ 1
Bestellungen für Cateringprodukte aller Art müssen rechtzeitig 3 Tage vorher bestellt werden oder mit folgender Vorlaufzeit: Kanapees für bis zu 50 Personen – 7 Tage vorher, Fingerfood für bis zu 50 Personen – 7 Tage vorher, Suppen für bis zu 50 Personen – 7 Tage vorher, Salate für bis zu 50 Personen –
7 Tage vorher, Partyplatten haben 14 Tage Vorlaufzeit
Alle Gerichte ab 50 Personen bis zu 200 Personen 21 Tage vorher
Ab 200 Personen auf Anfrage nach Vereinbarung
§ 2
Bestellungen sind grundsätzlich schriftlich per Bestellformular, per E-Mail, Onlineformular sofern vorhanden oder per Fax zu tätigen.
§ 3
Jede Bestellung wird schriftlich bestätigt. Jeder Auftragsbestätigung wird eine Rechnung für eine Anzahlung in Höhe von 70 % des Auftragswertes beigefügt. Dem Caterer steht es frei im Einzelfall Vorkasse zu 100% zu verlangen. Erst wenn die beigefügte Anzahlungs- oder Vorkassenrechnung bezahlt und bei mir eingegangen ist, gilt der Auftrag in Verbindung mit der schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich als zu Stande gekommen und die Vorlaufzeit/en aus § 1 beginnt zu laufen.
§ 4
Alle personenbezogenen Angaben in jeder Bestellung sind vollständig zu machen, welche nur zur Verarbeitung des Auftrages verwendet werden und den allgemein vorgeschriebenen, aktuellen Datenschutzbestimmungen unterliegen.
§ 5
Ob die personenbezogenen Daten beim Caterer für eventuelle Folgeaufträge gespeichert werden dürfen, ist im Bestellformular anzukreuzen.
§ 6
Im üblichen Datensatz des Bestellers müssen außer die e Mail-Adresse,
folgende Daten angegeben werden.
- Name und Vorname, b) Strasse, Hausnummer, c) PLZ, d) Ort der Rechnungsanschrift.
Bei abweichender Lieferanschrift ist ferner von dieser b), c) und d), sowie den Namen des Ansprechpartners vor Ort und dessen Mobilnummer anzugeben. Falls abweichend, genaue Lieferanschrift, Anlass der Bestellung, gewünschte Uhrzeit der Lieferung, Etage sowie Anfahrtmöglichkeit des Lieferfahrzeuges.
§ 7
Die Bereitstellung von Strom, Wasser, Müllentsorgung, Verlängerungskabeln, sowie die Lagermöglichkeit von Behältnissen ist Sache des Bestellers.
§ 8
Für Behältnisse des Caterers, wie Vorlegeplatten, Schüsseln, Suppentöpfe, Bainmarie, Kochplatten, Fingerfoodlöffel, Vorlegebesteck, Teller und Bestecke und Verpackungs- und Transportbehältnisse sind Eigentum des Caterers
§ 9
Für die Bereitstellung der Gegenstände aus § 8 ist eine Kaution zu hinterlegen. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der bereitgestellten Gegenstände. Die Kaution kann zwischen 100,00 € und 1.500,00 € betragen.
Ferner wird bei jedem Catering eine Reinigungspauschale von 50 € – 150 € berechnet.
§ 10
Das Catering wird vom Caterer auf der Grundlage der gültigen Liefergebiets-Liste gegen Gebühren oder gebührenfrei zum Besteller an die angegebene Lieferanschrift geliefert.
Lieferung ist erfolgt, wenn die Bestellten Behältnisse an der Tür abgegeben sind.
§ 11
Sollte mit der Bestellung der Aufbau des Caterings bestellt worden sein, wird der Caterer rechtzeitig zum vereinbarten Termin das Catering aufbauen.
§ 12
Alle bereitgestellten Gegenstände aus § 8 sind spätestens 3 Tage nach der Veranstaltung an den Caterer zurückzugeben. Bei Vollständigkeit erhält der Besteller bei Abgabe an den Caterer, die Kaution aus § 9 zurück.
§ 13
Reste des Caterings werden nicht zurückgenommen und sind vom Besteller selbst zu entsorgen.
§ 14
Zusatzgegenstände wie Tische, Stühle, Tisch- und Raumdekorationen, Musikbands, Sänger, Discokugeln, Raumbeschallung, Musikanlagen, Cocktailbars, Anschlusskabel, mobile Tanzflächen, Leihbühnen, Zelte und anderes Equickment müssen separat vorher extra bestellt und bezahlt werden. Zu den üblichen Kosten- und Gebühren können noch Kautionen und Tragsport- und Aufbaukosten kommen, welche – falls vorhanden – vorher im schriftlichen Angebot ausgewiesen sind.
§ 15
Für alle Geschäfte gelten Vorkassenprinzip, mit Abweichung von vereinbarten Anzahlungen.
§ 16
Alle Zahlungen haben nur dann befriedigende Wirkung, wenn diese in bar beim Caterer eingegangen sind.
§ 17
Zahlungen sind ausschließlich an den Caterer zu leisten. Personen mit Inkassovollmacht sind nicht vorhanden, es sei denn, eine andere Person kann eine entsprechende Inkassovollmacht vorlegen. In diesem Fall ist vor Zahlung mit dem Caterer telefonisch Rücksprache zu halten.
§ 18
Der Caterer behält sich vor, nicht oder nicht vollständig vorher bezahlte Waren zurückzuhalten und ggf. nicht auszuliefern. In diesem Fall besteht für den Besteller kein Schadenersatzanspruch.
Der Caterer kann bis dahin verbrauchte Lebensmittel trotzdem dem Bestellen in Rechnung stellen, welcher in diesem Fall akzeptiert.
§ 19
Wird von Seiten des Bestellers der Auftrag bis 3 Tage vor Auslieferung des Caterings storniert, gleich aus welchen Gründen, erhält der Besteller die geleistete Anzahlung, bzw. Zahlung der Vorkasse zurück. Der Caterer wird jedoch in diesem Fall eine Kostenpauschale von 30 % des Auftragswertes in Abzug bringen, womit sich der Besteller einverstanden erklärt.
§ 20
Bei Stornierungen des Bestellers innerhalb der Drei Tage vor Auslieferung, ist der Caterer berechtigt einen Einbehalt für pauschale Aufwendungen in Höhe von 80 % zu machen.
Eine separate Abrechnung hierfür erfolgt nicht, da es sich um einen Pauschalbetrag handelt.
§ 21
Änderungen dieser AGB unterliegen der Schriftformerfordernis.
§ 22
Bei Streitigkeiten aus den Verträgen gilt Frankfurt am Main als Gerichtsstand vereinbart.
§ 23
Sollte einer der vorstehenden Klauseln falsch oder rechtswidrig sein, soll der Rest der Vereinbarungen nicht berührt werden. Die ungültig gewordene Klausel soll dann nach Treu und Glauben ergänzt ausgelegt werden.